Seminarversicherung
Die Seminarversicherung übernimmt:
- die Stornokosten, falls Sie die Veranstaltung nicht angetreten können
- die Mehrkosten der Hinreise aufgrund von Verspätungen
- die zusätzlichen Rückreisekosten, wenn Sie das Seminar abbrechen müssen
- die Mehrkosten eines unvorhergesehenen verlängerten Aufenthalts
- den anteiligen Preis der nicht genutzten Seminar- und Reiseleistungen
- Nichtantritt bei unerwarteter schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung
- Nichtantritt bei Schwangerschaft.
- Nichtantritt durch Schaden am Eigentum, z.B. durch Feuer, Sturm, Hochwasser oder Straftat eines Dritten
- Nichtantritt aufgrund Verlust des Arbeitsplatzes oder Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
- Ausfall des Seminars seitens des Veranstalters, sofern hierdurch Stornokosten für gebuchte Reiseleistungen entstehen.
Setzen Sie sich gerne mit der ERV oder einem alternativen Anbieter Ihrer Wahl in Verbindung. Die wichtigsten Leistungen und Preise der ERV finden Sie hier im Überblick: Produktinformation ERV
Für mehr Informationen sowie Buchung der Versicherung einfach auf diesen Link klicken: https://www.reiseversicherung.de/baRuntime/start?agency=019112000000&ba=seminar
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Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. (Schlichtungsstelle) wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
URL: www.versicherungsombudsmann.de